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Ausbildung RHT nach

DGUV R 112-199

Rettung aus Höhen und Tiefen

Für Anwender der PSAgA nach DGUV Regel 112-199 (RHT)

Bei Arbeiten in der Höhe oder Tiefe in absturzgefährdeten Bereichen gehört die Rettung im Notfall zu den größten Herausforderungen. Können Rettungskräfte oder Industriekletterer verunfallte Personen nicht in kürzester Zeit aus der Gefahrenlage befreien, kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Rettung gewährleisten

Um die Arbeitssicherheit sicherzustellen, verlangen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, dass jederzeit eine unverzügliche Rettung aus dem Gefahrenbereich möglich ist. Ebenso ist eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zwingend erforderlich.

Anwender der PSAgA nach DGUV Regel 112-198 können diese Anforderungen erfüllen, indem sie sich spezielles Wissen sowie geeignete Rettungsausrüstung aneignen. Die Anwendung dieser Rettungsausrüstung ist – ebenso wie die Seilzugangs- und Positionierungstechnik – unterweisungspflichtig und in der DGUV Regel 112-199 geregelt.

Die für den sachgemäßen Umgang mit absturzgefährdeten Personen und der PSA erforderlichen Kenntnisse vermitteln wir in speziellen Aufbaumodulen, auch ergänzend zu den drei Level-Stufen der Seilzugangs- und Positionierungstechnik.

Sofortige Rettungsfähigkeit

Unverzügliche Rettung ohne Abhängigkeit externer Einsatzkräfte.

Rechtssicherheit

Unterweisung gemäß DGUV Regel 112-199.

Praxisorientiert

Realistische Rettungsszenarien aus Höhe und Tiefe.

Unterweisung durch Sachkundige

In der Schulung „Retten aus Höhen und Tiefen“ nach DGUV Regel 112-199 werden die Teilnehmer durch sachkundige Ausbilder gezielt auf mögliche Notfallsituationen vorbereitet. Dadurch erhalten sie Rechtssicherheit gemäß Richtlinie 2001/45 EG, § 6 ArbStättV sowie § 12 ArbSchG.

Die Schulung findet entweder in unserem Schulungszentrum oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Rettung mit speziellen Evakuierungs- und Rettungsgeräten. Ob Arbeiten in der Höhe oder in der Tiefe – mit der vermittelten Sachkunde sind Sie in der Lage, notwendige Notfallmaßnahmen sicher und strukturiert umzusetzen.

Modulvarianten

  • Anwendung komplett nach DGUV Regel 112-199
  • Entsprechend GWO-Vorgaben
  • Arbeitsplatzspezifische Unterweisung

Kombinationsmöglichkeiten

  • Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 (PSAgA)

Die Schulung erfolgt stets nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, wird jedoch auf die jeweiligen arbeitsplatzspezifischen Anforderungen abgestimmt. Häufig wird nur ein Teil der vorhandenen Ausrüstung benötigt. Durch diese gezielte Unterweisung steigt die Effektivität des Trainings und damit die Arbeitssicherheit nachhaltig.

Unsere Ausbildung orientiert sich zusätzlich an den Vorgaben der GWO. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Tauglichkeitsnachweis (empfohlen wird eine G41-Untersuchung)

Inhalte

Theoretische Unterweisung

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von Rettungsausrüstung
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit Rettungsausrüstung
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen und Anschlagmöglichkeiten
  • Notwendigkeit von Kantenschutz
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Auswahl geeigneter Rettungstechniken
  • Grenzen des Verfahrens

Praktische Unterweisung

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Eigensicherung
  • Zugang in den Gefahrenbereich
  • Anwendung der gesamten Rettungsausrüstung
  • Evakuierung aus hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Aktive Rettung verunfallter Personen
  • Passive Rettung (Abseilen von Verunfallten)
  • Rettung aus vertikalen Strukturen wie Steigleitern oder Masten
  • Rettung aus horizontalen Strukturen wie Plattformen oder Maschinenhäusern
  • Notfallmaßnahmen, Lagerung und Erste Hilfe nach der Rettung

Dauer

Ein Ausbildungstag mit einer Dauer von etwa acht Stunden.

Abschluss mit Zertifikat.

Nach erfolgreicher Unterweisung gelten die Teilnehmer als unterwiesene Personen im Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV Regel 112-199. Rettungen dürfen entsprechend der betrieblichen Anweisung mit der unterwiesenen Rettungsausrüstung durchgeführt werden. Das Zertifikat ist jährlich im Rahmen einer Wiederholungsunterweisung zu erneuern.

Kombination der Grundschulungen

Kombination der Grundschulungen nach DGUV Regel 112-198 und 112-199: zwei Ausbildungstage mit jeweils etwa acht Stunden.

Kurspreis

DGUV R 112-199 Grundschulung Retten aus Höhen und Tiefen
(Grundschulung DGUV R 112-198 vorhanden):
275,00 € pro Teilnehmer zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer

DGUV R 112-198 und 112-199 Grundschulung Anwendung von PSAgA und Retten aus Höhen und Tiefen:
475,00 € pro Teilnehmer zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer

Leihausrüstung sowie umfangreiche Kursunterlagen sind jeweils inklusive.

Ausbildung PSAgA

  • Ausbildung PSAgA nach DGUV Regel 112-198
  • Ausbildung RHT nach DGUV Regel 112-199
  • Ausbildung PSAgA und RHT – jährliche Wiederholungsunterweisung

Kurstermine und Kontakt

Sie haben Fragen zur Ausbildung im Bereich persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich.

Telefon: 0 66 63 / 38 993-16
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Hinweis zur Unternehmerpflicht

Erstellen Sie für Arbeiten mit Anwendung von PSAgA eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Betriebsanweisung, um Ihrer Unternehmerpflicht nachzukommen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei fachlich und praxisnah.

Um als Industriekletterer im absturzgefährdeten Arbeiten dauerhaft auf ein hohes Maß an Sicherheit vertrauen zu können, ist fundierte Sachkunde in der Seilzugangs- und Positionierungstechnik sowie im Umgang mit PSA unverzichtbar.

In unseren Schulungen vermitteln wir alle vorgeschriebenen Fähigkeiten auf Grundlage der geltenden Regelwerke. Alle Sachkundigen in unserem Schulungszentrum sind nach DGUV Grundsatz 312-906 zertifiziert. Die jährlichen Wiederholungsunterweisungen gemäß ArbSchG und TRBS 2121-3 stellen sicher, dass Arbeiten stets auf dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden.

Weitere PSA-Kurse

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